Zahlungsauftrag für Pfändungen  

Voraussetzung für die Bezahlung der Pfändung ist ein  an Sie zugestelltes Pfändungsschreiben, das die Einzelheiten zu Ihrer Pfändung beinhaltet. Außerdem benötigen Sie für eine erfolgreiche Bezahlung ein Girokonto der Sparkasse Schwaben-Bodensee mit ausreichend Deckung.

Hinweis: Kunden ohne Online-Banking-Vereinbarung können ausschließlich Pfändungen bis maximal 500 Euro online veranlassen.

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Ihre Sparkasse hilft Ihnen gerne: Senden Sie eine Nachricht, vereinbaren Sie einen Beratungstermin in Ihrer Filiale oder fordern Sie einen Rückruf an.

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Bitte beachten Sie, dass Ihre Sparkasse Zahlungs- oder Wertpapieraufträge (z.B. Überweisungen, Lastschriften, Lastschriftrückgaben, Kauf- und Verkaufsaufträge) nicht per E-Mail entgegennehmen kann. Bitte nutzen Sie hierfür das Online-Banking, das Telefon-Banking oder wenden sich an Ihren Berater.

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